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Wir beraten Sie zur aktuellen Wärmepumpen-Förderung – KfW-Zuschüsse einfach sichern

Die Wärmepumpenförderung erreichte mit der neuen KfW-Systematik ab 2024 deutlich höhere Fördersätze, wird seit 2026 jedoch stärker einkommensabhängig und soll ab 2027 schrittweise zurückgefahren werden. Welche Förderung aktuell für Ihre Wärmepumpe möglich ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Wir geben Ihnen einen Überblick über aktuelle KfW-Zuschüsse, vergangene Fördersätze und die geplanten Änderungen bis 2027.

Alle Angaben zur Wärmepumpenförderung erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.

Zum Wärmepumpen Planer

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Kurzüberblick: Fördermöglichkeiten im Zeitverlauf

ZeitraumFörderung für WärmepumpenMaximal möglich
ab 2027 geplantAbsenkung von Förderhöchstbetrag und Klimabonus, neuer WertschöpfungsbonusTBA
seit 21.07.2026Neue BEG-Förderung mit veränderten Bonibis 80 %
2024–20.07.202630 % Grundförderung + Bonibis 70 %
2022-202325 % Grundförderung + 10 % Heizungstausch + 5 % Wärmepumpen-Bonus40 %
2020–202135 % Grundförderung, bis zu 45 % beim Austausch einer Ölheizung45 %
bis 2020BAFA-Förderung, feste Zuschüsse bzw. später Anteilsförderungabhängig vom Programm

🕒 Förder-Ticker: Die Entwicklung im Überblick

Ab 2027: Weitere Änderungen bereits angekündigt

Förderfähige Kosten sinken

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit:

  • aktuell: 28.000 Euro
  • ab 01.02.2027: Reduzierung um 750 Euro
  • anschließend alle sechs Monate erneut -750 Euro

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt

  • aktuell: 16 %
  • ab 01.02.2027: Reduzierung um 4 Prozentpunkte
  • danach halbjährlich weitere Reduzierungen
  • ab 01.08.2028 entfällt der Bonus vollständig

Neuer Wertschöpfungsbonus geplant

Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer Bonus eingeführt werden:

  • Wärmepumpen außerhalb der EU: Grundförderung nur noch 15 %
  • innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen: zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus

➡️ Für EU-Wärmepumpen wären damit weiterhin 30 % Grundförderung erreichbar.

Seit 21. Juli 2026: Neue Förderbedingungen

Die Bundesregierung hat die BEG-Förderung erneut angepasst.

Aktuelle Grundförderung

  • 30 % Grundförderung
  • förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus: 28.000 Euro

Klimageschwindigkeitsbonus

  • aktuell 16 %
  • für selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen

Einkommensbonus

Neu gestaffelt:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenBonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro.

Maximale Förderung

  • grundsätzlich maximal 70 %
  • bei niedrigem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen bis 80 %

Gleichzeitig sind zwei bisher wichtige Komponenten weggefallen:

❌ Effizienzbonus für Wärmepumpen
❌ Emissionsminderungszuschlag

2025: Förderung bleibt zunächst stabil

Die bekannte KfW-Förderung läuft weiter.

Typischer Aufbau für Wärmepumpen:

FörderungFördersatz
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %
Effizienzbonus+5 %
Einkommensbonus+30 %
Maximal70 %

Bei einem Einfamilienhaus werden grundsätzlich förderfähige Kosten bis 30.000 Euro berücksichtigt.

➡️ Damit sind theoretisch Zuschüsse von bis zu 21.000 Euro möglich.

2024: Neue KfW-Heizungsförderung startet

Zum Jahresbeginn 2024 wird die Heizungsförderung grundlegend neu organisiert. Die Förderung für Heizungen wandert zur KfW.

Neue Förderstruktur:

  • 30 % Grundförderung
  • +20 % Klimageschwindigkeitsbonus
  • +5 % Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen
  • +30 % Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigem Einkommen

➡️ Maximal 70 % Förderung

Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind insbesondere für selbstnutzende Eigentümer relevant.

2023: Bis Ende des Jahres weiterhin maximal 40 %

Die Fördersätze bleiben zunächst bestehen:

FörderbestandteilFördersatz
Grundförderung25 %
Heizungstausch-Bonus+10 %
Wärmepumpen-Bonus+5 %
Maximal40 %

Damit bleibt die Förderung gegenüber den Jahren 2020/2021 vergleichsweise niedriger.

August 2022: Förderung wird reduziert

Die Bundesregierung passt die BEG-Förderung deutlich an.

Für Wärmepumpen gelten nun:

  • 25 % Grundförderung
  • +10 % Heizungstausch-Bonus
  • +5 % Wärmepumpen-Bonus

➡️ Maximal 40 % Förderung

Der Wärmepumpen-Bonus gilt beispielsweise für Systeme mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle.

2021: Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der BEG werden verschiedene Förderprogramme neu strukturiert.

Für Wärmepumpen sind weiterhin hohe Zuschüsse möglich:

  • hohe Grundförderung
  • zusätzliche Boni beim Austausch alter Heizungen
  • teilweise zusätzliche Boni für besonders effiziente Systeme

In der Spitze sind je nach Konstellation Fördersätze von bis zu 50 % bzw. 55 % möglich.

2020: Förderung wird deutlich attraktiver

Die Förderung für Wärmepumpen wird auf eine prozentuale Förderung der Investitionskosten umgestellt.

  • 35 % Grundförderung für erneuerbare Heizungen
  • +10 % Austauschprämie beim Ersatz einer Ölheizung
  • Insgesamt bis zu 45 % Förderung

Der Fokus liegt klar auf dem Austausch fossiler Heizungen.

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern, wir freuen uns auf neue zufriedene Kunden!

Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause. Hier kommen Sie zu unserem Wärmepumpenplaner.

Sollte Ihnen das Angebot gefallen, vereinbaren wir einen persönlichen Vor-Ort-Termin. 

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Häufigste Fragen

Welche Wärmepumpen werden von der KfW gefördert?

Sowohl Luft-Wasser-, Sole-Wasser-, Wasser-Wasser- als auch Luft-Luft-Wärmepumpen werden von der KfW gefördert. Aufgrund der ohnehin schon geringeren Investitionskosten haben Sie bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Luft-Luft-Wärmepumpe die niedrigsten Gesamtkosten.

Kann ich den Antrag auf Förderung für eine Wärmepumpe selbst stellen?

Ja, den Förderantrag für Ihre Wärmepumpe können Sie online über die Website der KfW stellen. Wichtig: Anträge müssen vor der Beauftragung und korrekt eingereicht werden. Auf Wunsch übernehmen wir das gerne für Sie.

Ab wann lohnt sich eine Wärmepumpe?

Bei guten Voraussetzungen amortisiert sich eine Wärmepumpe nach etwa 8 Jahren Betriebsdauer. Mit der KfW-Förderung lohnt sich Ihre Investition in eine Wärmepumpe also umso mehr.

Wer kann einen energetischen Sanierungsplan erstellen?

Energieberater erstellen den energetischen Sanierungsplan. Es gibt spezielle Firmen, die sich darauf spezialisiert haben und wir empfehlen, Ihren Schornsteinfeger anzufragen. Viele Schornsteinfeger sind auch Energieberater.

Was kostet die Erstellung und Abwicklung des KfW-Antrages bei Team Wärmepumpen?

Die Erstellung und Abwicklung des KfW-Antrages kostet bei Team Wärmepumpen ca. 300€.

Was ist beim Einbau von Strommengenzählern zu beachten?

Bei der Installation von Strommengenzählern gilt es zu beachten, dass die Jahresarbeitszahl im praktischen Betrieb festgestellt werden kann. Das heißt:

  • Sämtliche Wärmemengen, die in den Heizungskreislauf und an die Warmwasserbereitung abgegeben werden, müssen erfasst werden. Ggf. ist dadurch der Einbau von mehreren separaten Zählern notwendig.
  • Der Stromzähler muss so verbaut sein, dass die genutzte Strommenge inklusive der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher (besonders Grundwasserpumpe, Soleumwälzpumpe, Notheizstab) und der Regelung nachgewiesen werden kann. Anerkannt wird aber auch, wenn der Stromverbrauch für die Regelung nicht vom Stromzähler der Wärmepumpe gemessen wird.

Kann ich auch nach der Antragsstellung noch Änderungen umsetzen?

Ja, folgende Änderungen sind auch im Verlaufe des Antrags möglich:
Änderung der Wärmepumpe: Das neue Modell muss auf der KfW-Liste der förderfähigen Geräte stehen und alle technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Anlagenkosten: Wegen veränderter Anlagenkonzepte abweichende Anlagenkosten können während der ersten Antragsstufe korrigiert werden. Dabei reicht es, eine Mitteilung über den Upload-Bereich hochzuladen. Nach Eingang des Zuwendungsbescheids ist die Anpassung der Anlagenkosten nur noch innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat möglich. Allerdings erfordert dies, Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einzulegen.
Fördersegment: Soll z.B. statt Gas-Hybridheizung doch eine monovalente Wärmepumpe installiert werden, muss ein neuer Förderantrag gestellt werden. Bereits beauftragte Leistungen sind dabei kein Problem, denn das Eingangsdatum des letzten Antrags wird auf das ursprüngliche Antragsdatum zurückgesetzt.